Steuererklärung selber machen 2016 - Mantelbogen

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Hauptvordruck

Geben Sie hier die allgemeinen Angaben zur Person ein.

Weiterhin können Sie folgende Angaben machen:

  • Sonderausgaben (z. B. Kirchensteuer, Spenden)
  • außergewöhnliche Belastungen (z.B. Angaben zur Behinderung, Pflege- Pauschbetrag, Krankheits- und Pflegekosten)
  • haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse
  • Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Einkommensteuererklärung 2016 - Mantelbogen

Zuständiges Finanzamt

Geben Sie die Erklärungen oder Anträge bei dem Finanzamt ab, in dessen Bezirk Sie zurzeit wohnen. Haben Sie zurzeit mehrere Wohnungen im Inland und

  • sind Sie nicht verheiratet, ist das Finanzamt Ihres Wohnsitzes zuständig, an dem Sie sich vorwiegend aufhalten;
  • sind Sie verheiratet und leben von Ihrem Ehegatten nicht dauernd getrennt, ist das Finanzamt des Wohnsitzes zuständig, an dem sich Ihre Familie vorwiegend aufhält;
  • sind Sie verheiratet und lebten bereits vor dem 1.1.2016 von Ihrem Ehegatten dauernd getrennt, ist das Finanzamt Ihres Wohnsitzes zuständig, an dem Sie sich vorwiegend aufhalten;
  • sind Sie verheiratet, lebten jedoch 2016 erstmals dauernd getrennt von Ihrem Ehegatten, können Sie Ihre Steuererklärung noch bei dem Finanzamt abgeben, das zuletzt mit Ihrer Besteuerung befasst war.

Die vorstehenden Ausführungen gelten für Lebenspartner entsprechend.

Nähere Informationen zu Ihrem zuständigen Finanzamt finden Sie auch im Internet unter www.finanzamt.de.


Persönliche Angaben

Tragen Sie Ihren Namen und Ihre derzeitige Anschrift ein. Reichen die Schreibstellen nicht aus, kürzen Sie bitte ab.

Bei Lebenspartnern, die nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz eine Lebenspartnerschaft (LPartG) begründet haben, hat sich im Falle der Zusammenveranlagung in den Zeilen 7 bis 14 als Lebenspartner(in) A die Person einzutragen, die nach alphabetischer Reihenfolge des Nachnamens an erster Stelle steht; bei Namensgleichheit nach alphabetischer Reihenfolge des Vornamens; bei Gleichheit des Vornamens nach dem Alter der Personen (ältere Person).

Wenn Sie einer Religionsgemeinschaft angehören, die keine Kirchensteuer erhebt, wählen Sie bitte „sonstige” aus oder tragen die Bezeichnung ein.
Gehören Sie keiner Religionsgemeinschaft an, wählen Sie bitte „keine Religion” aus.

Bei Kirchenein- oder -austritt oder Wechsel der Religionszugehörigkeit legen Sie bitte die entsprechenden Nachweise vor.
Machen Sie bitte die für den Ehegatten / Lebenspartner vorgesehenen Angaben auch dann, wenn dieser keine Einkünfte bezogen hat. Dies erübrigt sich bei der Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern (vgl. die Erläuterungen zu Zeile 24).


Familienstand

Wenn Sie nach dem 31.12.2015 geschieden worden sind oder Ihre Lebenspartnerschaft aufgehoben wurde, geben Sie bitte auch an, seit wann Sie vor der Ehescheidung / Aufhebung der Lebenspartnerschaft von Ihrem Ehegatten / Lebenspartner dauernd getrennt gelebt haben. Eine dauernde Trennung liegt nicht vor, wenn die Ehegatten / Lebenspartner nur vorübergehend, z. B. bei auswärtiger beruflicher Tätigkeit, nicht zusammenleben.

Sofern Ihr Ehegatte / Lebenspartner verstorben ist, tragen Sie bitte das Sterbedatum im Feld „Verwitwet seit dem“ ein.


Art der Veranlagung

Ehegatten / Lebenspartner, die 2016 im Inland zusammengelebt haben, können zwischen Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern und Zusammenveranlagung wählen. Ehegatten / Lebenspartner werden einzeln veranlagt, wenn einer der Ehegatten / Lebenspartner die Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern wählt. In diesem Fall muss jeder Ehegatte / Lebenspartner eine eigene Einkommensteuererklärung abgeben und seine persönlichen Angaben in den Zeilen 7 bis 14 eintragen. Ehegatten / Lebenspartner werden zusammen veranlagt, wenn beide die Zusammenveranlagung wählen.

Bei Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern geben Sie bitte nur diejenigen Sonderausgaben an, die auf eigener Verpflichtung beruhen und die Sie selbst wirtschaftlich getragen haben. Als außergewöhnliche Belastungen können nur solche Aufwendungen erklärt werden, die ausschließlich Sie selbst wirtschaftlich getragen haben. Das Gleiche gilt für die Steuerermäßigung nach § 35a des Einkommensteuergesetzes (Zeile 71 bis 77). Werden die Aufwendungen von einem gemeinsamen Konto gezahlt, geben Sie bitte nur den von Ihnen jeweils wirtschaftlich getragenen Anteil an (ggf. hälftig).

Wird eine Erklärung über die Wahl der Veranlagungsart nicht abgegeben, unterstellt das Finanzamt, dass die Ehegatten / Lebenspartner die Zusammenveranlagung wählen; diese Veranlagungsart ist im Regelfall für sie die günstigere.


Bankverbindung

Der Zahlungsverkehr mit dem Finanzamt wird unbar abgewickelt. Steuererstattungen mit IBAN / BIC sind innerhalb des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area, SEPA) möglich, zu dem alle Länder der EU, des EWR sowie Monaco, San Marino, Saint Pierre und Miquelon, Mayotte, Guernsey, Jersey, Isle of Man und die Schweiz gehören.

Geben Sie bitte Ihre IBAN sowie den Kontoinhaber an. Ihre IBAN finden Sie z. B. auf dem Kontoauszug Ihres kontoführenden Kreditinstituts. Für Steuererstattungen im SEPA-Zahlungsverkehr in Länder außerhalb des EU- / EWR-Raums ist zusätzlich der BIC einzutragen. Bei anderen Bankverbindungen außerhalb des Europäischen Zahlungsverkehrsraums (SEPA) sind die Kontonummer und das Geldinstitut einzutragen.

Reichen die Schreibstellen für die Angaben zu Ihrem Geldinstitut nicht aus, kürzen Sie bitte die Angaben in geeigneter Weise ab. Ändert sich künftig Ihre Bankverbindung, teilen Sie dies bitte umgehend Ihrem Finanzamt schriftlich mit.

Den amtlichen Abtretungsvordruck für die Anzeige der Abtretung eines Steuererstattungs- oder Steuervergütungsanspruches an Dritte erhalten Sie beim Finanzamt; beachten Sie bitte die besonderen Hinweise auf diesem Vordruck.