Steuererklärung selber machen - Anleitung, Tipps, Videos + Formulare

Hier erhalten Sie eine Anleitung per Video, wie Sie Schritt für Schritt Ihre Steuererklärung (Mantelbogen + Anlagen) ausfüllen:

Steuertipps + Steuerrechner

Einkommensteuererklärung

Wer muss Einkommensteuer bezahlen?

Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das zu versteuernde Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Grundsätzlich müssen alle Menschen, die in Deutschland Einkünfte erzielen, Einkommensteuer bezahlen. Deshalb müssen regelmäßig auch Grenzpendler ihre Einkünfte in Deutschland versteuern, wenn sie zwar nicht in Deutschland wohnen, aber hier arbeiten.


Sind Einkommensteuer und Lohnsteuer ein und dasselbe?

Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer und wird auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (z.B. Arbeitslohn oder Gehalt) erhoben. Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach der Lohnsteuerklasse, die auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist.

Der Arbeitgeber hat bei jeder Lohnabrechnung die Lohnsteuer zu berechnen, vom Bruttoarbeitslohn einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen. Die einbehaltene Lohnsteuer wird bei einer späteren Einkommensteuerveranlagung wie eine Steuervorauszahlung auf die Einkommensteuer angerechnet.


Wer muss und wer sollte eine Einkommensteuererklärung abgeben?

Für Arbeitnehmer besteht eine Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung nur in bestimmten Fällen. Diese sind in der Hilfe zur Steuererklärung unter dem Stichwort "Erklärungspflicht" aufgezählt.

Haben Sie Ihre Einkünfte nicht überwiegend aus Lohn und Gehalt (nichtselbständiger Arbeit), sondern anderen Einkunftsarten erzielt, sind Sie verpflichtet, jährlich eine Einkommensteuererklärung bei ihrem Finanzamt abzugeben.

Die Abgabe einer "freiwilligen" Steuererklärung kann sich für viele Steuerpflichtige lohnen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn

  • der Steuerpflichtige während des Kalenderjahres nicht ununterbrochen in einem Dienstverhältnis gestanden hat oder
  • höhere Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen entstanden sind.
In der Einkommensteuererklärung müssen die Einkünfte aus:
  • Land- und Forstwirtschaft
  • Gewerbebetrieb
  • selbständiger Arbeit
  • nichtselbständiger Arbeit (Arbeitnehmer)
  • Vermietung und Verpachtung und
  • sonstige Einkünfte (z.B. Renten, Unterhaltsleistungen ...)
angegeben werden.

In bestimmten Fällen sind auch Kapitalerträge zu erklären.

Sind Einkünfte aus dem Ausland auch der deutschen Einkommensteuer zu unterwerfen?

Die Einkommensteuerpflicht bezieht sich auch auf Einkünfte aus dem Ausland. Dies können z.B. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn) oder Zinsen aus ausländischen Geldanlagen sein. Grundsätzlich wird die deutsche Einkommensteuer auch erhoben, wenn die Einkünfte der Einkommensteuer im Ausland unterliegen. Das ist allerdings abhängig von den Doppelbesteuerungsabkommen mit den jeweiligen Staaten. Sie sollen vermeiden, dass für ein und dasselbe Einkommen im Ausland und in Deutschland Einkommensteuern gezahlt werden müssen. Hier erfolgt eine Überprüfung im Einzelfall.


Wie berechnet sich die Einkommensteuer?

Die Einkommensteuer hängt von der Höhe des zu versteuernden Einkommens ab. Dieses ist jedoch nicht mit dem Bruttoeinkommen gleichzusetzen. Vielmehr gibt es zahlreiche Ausgaben, Kosten und Freibeträge, die von den verschiedenen Einnahmen und der Summe der Einkünfte abgezogen werden können und damit die Steuerhöhe deutlich vermindern.

ElsterFormular berechnet die voraussichtlich festzusetzende Steuer aufgrund der von Ihnen eingegebenen Daten.