Steuererklärung selber machen 2016 - Anlage KAP

Anleitung zur Anlage KAP - Seite 1 und 2

Anlage KAP (Steuerpflichtiger / Ehemann / Lebenspartner-in)

Angaben zu Einkünften aus Kapitalvermögen:

  • Antrag auf Günstigerprüfung bei Steuerabzug
  • Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts
  • Erklärung von Kapitalerträgen, von denen keine Kirchensteuer einbehalten wurde

Geben Sie dazu u.a. Zinsen, Dividenden, Steuerabzugsbeträge sowie anrechenbare Steuern an.

Anlage KAP ausfüllen

Die Anlage KAP ist in verschiedene Bereiche gegliedert:

  1. Anträge (Zeile 4 und 5)
  2. Erklärung zur Kirchensteuerpflicht (Zeile 6)
  3. Kapitalerträge, die dem Steuerabzug unterlegen haben (Zeilen 7 bis 11),
  4. Sparer-Pauschbetrag (Zeilen 12 und 13),
  5. Kapitalerträge, die nicht dem Steuerabzug unterlegen haben (Zeilen 14 bis 19),
  6. Kapitalerträge, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen (Zeilen 20 bis 24),
  7. Erträge aus Beteiligungen, die gesondert und einheitlich festgestellt werden (Zeilen 31 bis 46),
  8. Steuerabzugsbeträge, anzurechnende Steuern aus Kapitalerträgen, Beteiligungen und anderen Einkunftsarten sowie anzurechnende Quellensteuern nach der ZIV (Zeilen 47 bis 57).

Beträge in ausländischer Währung rechnen Sie bitte nach dem maßgeblichen Kurs zum Zeitpunkt des Zu- oder Abflusses um; geben Sie Kurs und Zeitpunkt auf einem besonderen Blatt an. Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist als Werbungskosten ein Betrag von 801 € (Sparer-Pauschbetrag) abzuziehen. Bei zusammenveranlagten Ehegatten / Lebenspartnern wird ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag von 1.602 € gewährt. Der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist grundsätzlich ausgeschlossen. In Ausnahmefällen kann statt des Sparer-Pauschbetrags ein Abzug tatsächlicher Werbungskosten in Betracht kommen. Darauf wird an den entsprechenden Stellen dieser Erläuterung hingewiesen.

Erklären Sie in den Zeilen 7 bis 11 und / oder 33 bis 37 Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, erläutern Sie bitte durch Ankreuzen in Zeile 4 und / oder Zeile 5, ob Sie die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge und / oder eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge wünschen. Die ggf. in den Zeilen 7 bis 11 einzutragenden Werte entnehmen Sie bitte der Steuerbescheinigung der inländischen auszahlenden Stelle (z. B. Kreditinstitut), die von dieser auf Verlangen ausgestellt wird. In der Steuerbescheinigung ist die jeweilige Zeile der Anlage KAP als Eintragungshilfe angegeben. Die bescheinigten Werte sind dementsprechend lediglich in die Anlage KAP zu übertragen. Erforderlichenfalls sind die Werte mehrerer Steuerbescheinigungen zu einer Summe zusammenzufassen und in die jeweilige Zeile der Anlage KAP zu übernehmen.

Verluste dürfen in den Zeilen 10 und 11 nur dann eingetragen werden, wenn sie in der Steuerbescheinigung (Verlustbescheinigung) ausgewiesen sind.

Bitte vergessen Sie nicht die Eintragungen zur Höhe des beim Steuerabzug in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrags in den Zeilen 12 und 13, die Sie ebenfalls den Steuerbescheinigungen entnehmen können.